Um den Bürgerbus fahren zu dürfen, bedarf es eines normalen EU – Kartenführerscheins. Für die Personenbeförderung sind weiterhin erforderlich: eine ärztliche Bescheinigung und ein Führungszeugnis. Nähere Informationen, auch bezüglich der Kostenerstattung, können jederzeit bei uns eingeholt werden.
Der zeitliche Aufwand liegt ca. bei 2 – 4 Vor- oder Nachmittagen monatlich. Es finden regelmäßige Fahrerabende statt, um sich untereinander auszutauschen, Dienste zu besprechen oder um einfach nur beisammen zu sitzen. Selbstverständlich werden alle Fahrerinnen und Fahrer in den Bürgerbus eingewiesen und können den „Echtbetrieb“ üben.
So ist der Weg zur/zum Fahrerin/Fahrer:
- Voraussetzung ist der Kartenführerschein der FS Klasse 3 oder B
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Führungszeugnis, erhältlich im Bürgerbüro
- Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Einweisung in den Fahrbetrieb
- Alle anfallenden Kosten übernimmt der Verein
Und so sieht das „Fahrerleben“ im Bürgerbus-Verein aus:
- Einmal im Monat Fahrerversammlung (Abstimmung über die Einsatzpläne des Folgemonats)
- ca. 2 bis 4 mal im Monat Bürgerbus fahren (Vor- oder Nachmittags)
- einmal im Jahr den ganztägigen Fahrerausflug
- das Sommerfest für alle FahrerInnen und Vereinsmitglieder
- das Jahresabschlußessen der FahrerInnen
Auch hier fallen für unsere FahrerInnen keine Kosten an.