Fahrausweise
Fahrausweise des ÖPNV haben im Bürgerbus keine Gültigkeit!
Pro Fahrt und zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben.
Die Fahrausweise sind nach Entwertung für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und / oder Rückfahrt.
Preise
Einzelfahrt 1,50 Euro
5er-Block 5,00 Euro
Unentgeltliche Beförderung
Kinder bis 14 Jahre.
Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes werden unentgeltlich befördert.
Im Bürgerbus Hattingen gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen VRR-Tarifs über die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Uniform und Zivil des Landes NRW oder des Bundesgrenzschutzes.
Sonstige Bestimmungen
Kinder unter 6 Jahren müssen stets in Begleitung sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein.
Die Beförderung von Fahrrädern ist ausgeschlossen.
Im Bürgerbus besteht Anschnallpflicht.